Vor dem Start mit der Agentur sprechen
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, kann ein Gründungszuschuss infrage kommen. Grundsätzlich sind bei Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch erforderlich; für Menschen mit Behinderungen bestehen Ausnahmeregelungen. Die Entscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit. Es gibt keinen automatischen Anspruch.
Tragfähigkeit und persönliche Eignung
Bereiten Sie Ihre Geschäftsidee, Qualifikationen und Zahlen sorgfältig auf. Berücksichtigen Sie Ihre private Absicherung, den Kapitalbedarf und die Anlaufzeit. Eine externe Einschätzung Ihres Konzepts hilft, Schwachstellen vor dem Start zu erkennen.
Jobcenter: Grundsicherungsgeld, Einstiegsgeld und LES
Seit 1. Juli 2026 ersetzt nach Angaben der Bundesagentur das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Für einen noch bevorstehenden hauptberuflichen Start kommt individuell bemessenes Einstiegsgeld infrage. Notwendige Sachgüter und bestimmte Beratungsleistungen sind gesondert über LES zu prüfen. Bei gleichzeitigem Arbeitslosengeldbezug gelten Besonderheiten; fragen Sie die zuständigen Stellen statt Leistungen als automatisch kombinierbar einzuplanen.
Den Zeitpunkt bewusst wählen
Anmeldung, Tätigkeitsaufnahme und Antragstellung müssen zeitlich zusammenpassen. Sprechen Sie deshalb vor dem Unternehmensstart mit der zuständigen Stelle. Eine Förderung oder rückwirkende Bewilligung wird durch unsere Beratung nicht zugesagt.
Vorgründungscoaching über einen AVGS
Agentur für Arbeit oder Jobcenter können eine Maßnahme zur Heranführung an die Selbstständigkeit unterstützen. Klären Sie Förderziel, zugelassene Maßnahme, Träger und schriftliche Kostenübernahme vor dem Beginn. Ein AVGS ist kein pauschaler Geldzuschuss und bestätigt nicht die Förderfähigkeit jedes Beratungsangebots.
FÜR IHRE GRÜNDUNG IN WUPPERTAL
Ihr Vorhaben im regionalen Kontext.
Wuppertal lässt sich für viele Vorhaben gemeinsam mit Solingen und Remscheid betrachten. Gewerbliche Dienstleistungen, eigene Produkte und lokale Angebote brauchen dabei jeweils andere Vertriebs- und Kapazitätsmodelle. Bei mobilen Leistungen sollten Wege und nicht abrechenbare Zeit ebenso einfließen wie Material und Personal.
Planen Sie Ihre Woche anhand realer Aufträge: Arbeitszeit, Anfahrt, Vorbereitung und Nacharbeit. Daraus ergeben sich die tatsächlich verkaufbare Kapazität und Ihr Mindestpreis.
Weiterführende Informationen: Bundesagentur für Arbeit: Voraussetzungen und Antrag ↗. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.
Redaktioneller Stand: 30. Oktober 2026. Die Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Förderberatung.